Jeder kann einem Verein eine Spende geben. Dabei handelt es sich um eine freiwillige und unentgeltliche Zuwendung. Damit diese aber steuerlich für den Spender auch einen Vorteil hat, benötigt er eine Spendenbescheinigung bzw. heute bekannt als Zuwendungsbescheinigung. Diese kann nur dann steuerlich mindernd wirksam werden, wenn es sich bei der begünstigten Organisation um eine Non-Profit-Organisation handelt. Dazu zählen vor allen Dingen die Kirchen, aber auch Vereine für Sport, kulturelle Zwecke oder ähnliches. Dabei sind die Spendenquittungen nach einem amtlichen Vordruck zu erstellen, der bei jedem Finanzamt erhältlich ist. Bei den Vordrucken wird unterschieden, ob es sich um einen Mitgliedsbeitrag, eine Geldzuwendung oder eine Sachzuwendung handelt.
Quelle: www.spendenquittungen.de
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